Online-Terminvereinbarung
Bitte nehmen Sie vor der Terminvereinbarung folgende Punkte zur Kenntnis:
Kostendeckung
Auch beim Vertrags-Frauenarzt sind manche Leistungen nicht über die Sozialversicherung gedeckt. Dabei gibt es Unterschiede je nachdem wo Sie versichert sind. So werden z.B. im Normalfall die Kosten für den Ultraschall ohne medizinische Indikation („Vorsorge-Ultraschall“) nicht übernommen. Diese sind von Ihnen selbst zu bezahlen (Info: keine Bankomatkasse).
Wechsel zwischen Vertrags-Kassenärzten
Ein Wechsel zwischen verschiedenen Vertrags-Kassenärzten der gleichen Fachrichtung innerhalb eines Quartals (ÖGK) bzw. innerhalb eines Monats (kleine Kassen) ist von Seiten der Sozialversicherung nicht vorgesehen. Sollten Sie in der laufenden Abrechnungsperiode bereits bei einem anderen Vertrags-Frauenarzt gewesen sein, müssen wir Ihnen unsere Leistungen privat verrechnen. Medizinische Notfälle sowie Vertretungen (z.B. weil ihr Arzt gerade im Urlaub ist) sind davon ausgenommen.
Terminabsage
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie diesen rechtzeitig – zumindest 24 Stunden vorher – abzusagen. Gemäß der Empfehlung der Österreichischen Ärztekammer behalten wir uns das Recht vor, bei nicht abgesagten Terminen ein Ausfallshonorar in Rechnung zu stellen.
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